Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie el Sur - real reisen eK (nachfolgend EL SUR
genannt) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann mit dem Anmeldeformular oder formlos schriftlich vorgenommen
werden.
Sie haben die Möglichkeit für die Vertragsverpflichtungen der mitaufgeführten
Reisenden durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung auf der Reiseanmeldung
einzustehen.
Durch die schriftliche Reisebestätigung von EL SUR kommt der Vertrag
rechtskräftig zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung eines Sicherungsscheins im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
Nach Abschluß des Reisevertrags wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des
Gesamtbetrages, wenigstens 50 Euro, maximal 250 Euro pro Person fällig.
Die Restsumme ist bis 15 Tage vor dem Abreisedatum zu begleichen.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen ebenfalls 2 Wochen vor der Abreise, bzw.
unmittelbar nach Eingang Ihrer Zahlung zugesandt.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen auf unseren Internetseiten und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die in der Website enthaltenen Angaben sind für EL SUR bindend. EL SUR behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird.
4. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen
Ihnen, die Rücktrittserklärung schriftlich vorzunehmen.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann
EL SUR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
EL SUR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschalieren:
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50 Euro. Ab
dem 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 100
Euro.
Ab dem 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 7. bis 1.
Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Es ist Ihnen gestattet den Nachweis zu führen, daß kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist, als die Pauschale.
Umbuchung
Werden auf Ihren Wunsch Änderungen beim Reisetermin, Reiseziel, dem Ort des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
so erheben wir bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25 Euro.
Nach dieser Frist kann eine Umbuchung - soweit möglich - nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag (gemäß obenstehender Bedingungen) bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die
nur geringfügige Kosten verursachen.
EL SUR kann im Fall eines Rücktritts oder einer Umbuchung die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten von Ihnen verlangen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß an Ihrer Stelle ein/e Dritte/r
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. EL SUR kann dem
Eintritt der/s Dritten widersprechen, wenn diese/r den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer/seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstellen.
Tritt ein/e Dritte/r in den Vertrag ein, so haften sowohl Sie als auch die/er
Dritte EL SUR als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
der/des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Rücktritt und Kündigung durch EL SUR
EL SUR kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn die/der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung von EL SUR nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt EL SUR, so behalten wir den Anspruch auf
den Reisepreis; EL SUR muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
EL SUR als auch die/der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann EL SUR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
7. Haftung von El SUR
Die Haftung von EL SUR richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von EL SUR für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden der/des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
2. soweit EL SUR für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluß einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch EL
SUR Ihnen gegenüber hierauf berufen.
8. Gewährleistung
Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
EL SUR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringen. EL SUR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet EL
SUR innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, EL SUR erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
oder von EL SUR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
Sie schulden EL SUR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
Schadensersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den EL SUR nicht zu vertreten hat.
9. Mitwirkungspflicht
Sie sind ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
Bitte geben Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich EL SUR zur Kenntnis.
Unterlassen Sie es schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber EL SUR geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert waren.
Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen oder seit höchstens einem
Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen
Bundespersonalausweis nach Spanien einreisen (Stand Juli 2007). Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten.
el Sur - real reisen eK
Gartenstr. 32
65451 Kelsterbach
Tel. 06107 756777
Fax 06107 756778
eMail: hallo@el-sur.de
www.el-sur.de
Stand: November 2009
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